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Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

Bildung und Bewegung München e.V.
Stand: 
Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kurse, Programme, Workshops, Veranstaltungen und digitalen Zusatzleistungen von Bildung und Bewegung München e.V.

Sie gelten insbesondere für Angebote in Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Betreuungseinrichtungen, Trägern, Eltern, Sorgeberechtigten und sonstigen Vertragspartnern.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.

§ 2 Anbieter

Anbieter der Leistungen ist:

Bildung und Bewegung München e.V.
Vertreten durch den Vorstand:

  1. Vorsitzender: Günter Malcherzyk

  2. Vorsitzende: Elisabeth Otte-Malcherzyk
    Kassenwartin: Marie-Luise Draeger Malcherzyk

Straßbergerstraße 25
80809 München

Telefon: 0177 5845666
E-Mail: bildungundbewegung@yahoo.com

§ 3 Angebote und Leistungsumfang

Bildung und Bewegung München e.V. bietet bewegungs-, bildungs- und präventionsorientierte Kurse und Programme für Kinder an.

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

  • Bewegungs- und Präventionskurse

  • PFIFFIX-Kurse

  • P&MH-Angebote

  • Workshops und Projekttage

  • pädagogische Bewegungsangebote

  • Kursmaterialien

  • Elterninformationen

  • Kindergarten- oder Elternbereiche im digitalen System

  • Evaluationen und Rückmeldungen, soweit vereinbart

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Kursbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot von Bildung und Bewegung München e.V. durch den Vertragspartner angenommen wird oder eine Buchung durch Bildung und Bewegung München e.V. bestätigt wird.

Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, über ein digitales Formular, über das Buchungssystem oder auf sonstige Weise in Textform erfolgen.

Ein bloßes unverbindliches Informationsgespräch oder eine Anfrage stellt noch keinen Vertragsschluss dar.

§ 5 Vertragspartner

Vertragspartner können insbesondere sein:

  • Kindergärten

  • Schulen

  • Betreuungseinrichtungen

  • Träger

  • Vereine

  • öffentliche oder private Einrichtungen

  • Eltern oder Sorgeberechtigte, soweit sie selbst einen Kurs buchen

Bei Buchungen durch eine Einrichtung ist grundsätzlich die jeweilige Einrichtung Vertragspartner. Eltern oder Sorgeberechtigte sind in diesem Fall nicht automatisch Vertragspartner, sofern keine gesonderte Vereinbarung mit ihnen geschlossen wird.

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Bewegungsangeboten setzt voraus, dass das Kind gesundheitlich grundsätzlich zur Teilnahme geeignet ist.

Besondere gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Entwicklungsbesonderheiten, Verhaltensbesonderheiten oder sonstige relevante Informationen, die für die sichere Durchführung des Angebots wichtig sind, sind vor Kursbeginn mitzuteilen.

Bildung und Bewegung München e.V. ist berechtigt, ein Kind ganz oder teilweise von einzelnen Übungen oder Kursteilen auszunehmen, wenn dies aus pädagogischen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich erscheint.

§ 7 Pflichten der Einrichtung

Bei Angeboten in Kindergärten, Schulen oder sonstigen Einrichtungen verpflichtet sich die jeweilige Einrichtung insbesondere:

  • geeignete Räumlichkeiten oder Bewegungsflächen bereitzustellen

  • rechtzeitig über Schließtage, Ausfälle oder besondere organisatorische Umstände zu informieren

  • notwendige Informationen zur Gruppe bereitzustellen

  • sicherzustellen, dass erforderliche Einwilligungen oder Informationen an Eltern weitergegeben werden

  • eine zuständige Ansprechperson zu benennen

  • die Kinder rechtzeitig und vorbereitet zur Kursteilnahme bereitzustellen

  • über relevante Besonderheiten einzelner Kinder zu informieren, soweit dies zulässig und erforderlich ist

Die allgemeine Aufsichtsorganisation innerhalb der Einrichtung bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Aufgabe der Einrichtung.

§ 8 Pflichten der Eltern und Sorgeberechtigten

Soweit Eltern oder Sorgeberechtigte unmittelbar beteiligt sind oder selbst einen Kurs buchen, verpflichten sie sich insbesondere:

  • richtige und vollständige Angaben zu machen

  • Änderungen relevanter Kontaktdaten mitzuteilen

  • relevante gesundheitliche oder organisatorische Besonderheiten des Kindes mitzuteilen

  • Zugangsdaten oder Zugangscodes vertraulich zu behandeln

  • Einwilligungen nur wahrheitsgemäß abzugeben

  • bei Krankheit oder Verhinderung rechtzeitig Bescheid zu geben, soweit dies organisatorisch vorgesehen ist

§ 9 Kurszeiten, Kursort und Änderungen

Kurszeiten, Kursdauer, Kursort und Gruppenzuordnung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Kursvereinbarung.

Bildung und Bewegung München e.V. ist berechtigt, Kursinhalte, Reihenfolge einzelner Einheiten, Kursleitung, Zeiten oder organisatorische Abläufe anzupassen, soweit dies aus fachlichen, pädagogischen, krankheitsbedingten, wetterbedingten oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.

Wesentliche Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Preisliste, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung per Rechnung.

Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsfrist einsetzen, z. B. 14 Tagen] nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug ist Bildung und Bewegung München e.V. berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend zu machen.

§ 11 Ausfall durch den Verein

Fällt eine Kurseinheit aus Gründen aus, die Bildung und Bewegung München e.V. zu vertreten hat, zum Beispiel wegen Krankheit der Kursleitung, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Ist ein Ersatztermin nicht möglich, kann die ausgefallene Einheit anteilig erstattet oder mit anderen Leistungen verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Ausfall durch Einrichtung, Eltern oder Teilnehmende

Kann eine Kurseinheit aus Gründen nicht stattfinden, die aus dem Verantwortungsbereich der Einrichtung, der Eltern oder der Teilnehmenden stammen, zum Beispiel wegen kurzfristiger Absage, fehlender Räumlichkeiten, Schließung der Einrichtung oder organisatorischer Hindernisse, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

Nach Möglichkeit kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei längerfristigen Ausfällen oder Schließungen stimmen sich die Parteien über eine angemessene Lösung ab.

§ 13 Krankheit und Ausschluss von der Teilnahme

Kinder mit ansteckenden Krankheiten, Fieber, starkem Unwohlsein oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die einer Teilnahme entgegenstehen, dürfen nicht am Kurs teilnehmen.

Bildung und Bewegung München e.V. kann ein Kind von der Teilnahme ausschließen, wenn durch die Teilnahme eine Gefährdung des Kindes selbst, anderer Kinder, der Kursleitung oder des ordnungsgemäßen Kursablaufs zu erwarten ist.

Ein dauerhafter Ausschluss erfolgt nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und nach vorheriger Abstimmung mit der Einrichtung oder den Sorgeberechtigten.

§ 14 Stornierung und Kündigung

Stornierungen oder Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail.

Sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:

  • Bis [Frist einsetzen, z. B. 14 Tage] vor Kursbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

  • Bei späterer Stornierung können bereits entstandene Kosten und organisatorischer Aufwand berechnet werden.

  • Nach Kursbeginn ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein wichtiger Grund vorliegt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Digitale Bereiche, Elternbereich und Zugangscodes

Bildung und Bewegung München e.V. kann digitale Bereiche bereitstellen, zum Beispiel einen Kindergartenbereich oder Elternbereich.

Zugangsdaten, Links und Zugangscodes dürfen nur von berechtigten Personen genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Der Verein ist berechtigt, Zugänge zu sperren oder zu deaktivieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen oder der jeweilige Kurs beendet ist.

Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit digitaler Inhalte besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 16 Kursmaterialien, Konzepte und Urheberrechte

Alle durch Bildung und Bewegung München e.V. bereitgestellten Materialien, Konzepte, Texte, Grafiken, Übungsinhalte, Kurspläne, Figuren, Namen, Programme und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt, soweit sie schutzfähig sind.

Dies betrifft insbesondere Materialien und Konzepte zu PFIFFIX, P&MH, TUKI sowie sonstigen Bildungs- und Bewegungsprogrammen.

Die Materialien dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens ist ohne vorherige Zustimmung von Bildung und Bewegung München e.V. nicht gestattet.

§ 17 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Bildung und Bewegung München e.V. erfolgen nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht, insbesondere eine gesonderte Einwilligung der Sorgeberechtigten.

Eltern, Einrichtungen oder Dritte dürfen während der Angebote keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Kinder, Kursleitungen oder Teilnehmender erstellen oder veröffentlichen, sofern hierfür keine Zustimmung der Betroffenen beziehungsweise der Sorgeberechtigten vorliegt.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und separaten Einwilligungserklärungen.

§ 18 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Bildung und Bewegung München e.V.

Soweit für Foto- und Videoaufnahmen, Evaluationen oder besondere Angebote gesonderte Einwilligungen erforderlich sind, werden diese separat eingeholt.

Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: 

www.bub-muc.de/datenschutz

§ 19 Evaluationen und Rückmeldungen

m Rahmen bestimmter Angebote können Evaluationen, Rückmeldungen oder pädagogische Auswertungen durchgeführt werden.

Der konkrete Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, Vereinbarung oder Einwilligung.

Soweit personenbezogene oder kindbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf Grundlage einer geeigneten Rechtsgrundlage. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

§ 20 Haftung

Bildung und Bewegung München e.V. haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bildung und Bewegung München e.V. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Taschen, Wertgegenstände oder Spielzeuge ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Ein pauschaler Ausschluss der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grobes Verschulden ist in AGB unzulässig; deshalb ist die Haftungsklausel bewusst eingeschränkt formuliert. § 309 Nr. 7 BGB verbietet solche Haftungsausschlüsse.

§ 21 Versicherung

Die Teilnehmenden beziehungsweise die Einrichtungen sind grundsätzlich selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Versicherung über die Einrichtung, den Träger oder den Verein besteht.

Für Unfälle während der Teilnahme können je nach Einzelfall gesetzliche Unfallversicherung, private Versicherung, Vereinsversicherung oder sonstige Versicherungsträger zuständig sein.

Eine konkrete Versicherungszusage wird durch diese AGB nicht abgegeben.

§ 22 Höhere Gewalt

Kann ein Angebot aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, sind beide Parteien verpflichtet, eine angemessene Lösung zu suchen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Ausfall von Räumlichkeiten, Sicherheitslagen oder vergleichbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.

§ 23 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail, Telefon, schriftlich oder über das digitale System, sofern vorhanden.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten bereitzustellen und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte Kontaktadresse versendet wurden und kein Zustellfehler bekannt wird.

§ 24 Vorrang individueller Vereinbarungen

ndividuelle Vereinbarungen zwischen Bildung und Bewegung München e.V. und dem jeweiligen Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.

Das entspricht auch § 305b BGB: Individualabreden gehen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 25 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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